Im letzten Jahr habe ich 2 Programmbeschwerden beim Rundfunkrat Berlin Brandenburg gegen Live-Sendungen mit AfD-Spitzenfunktionären eingereicht. Jetzt ist auch die Zweite vom Rundfunkrat zurückgewiesen worden.
Nachdem der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte, war Tino Chrupalla zu einer Live-Sendung geladen worden, in der er die Journalisten schwurblig reden konnte. Auch die damalige Innenministerin Nancy Faeser war ihm nicht gewachsen. Ich legte Programmbeschwerde ein, deren Verlauf man hier nachlesen kann, allerdings vom Ende her, denn diese Programmbeschwerde wurde abgewiesen, ohne sich sachlich mit ihr auseinandergesetzt zu haben. Sie wurde mit mehreren anderen Beschwerden zusammen behandelt und inhaltlich gar nicht geprüft, zumindest ging der Rundfunkrat in seiner Ablehnung auf meine vorgebrachten Argumente nicht ein, sondern äußerte sich nur allgemein.
Dann wurde Alice Weidel zum Sommerinterview eingeladen, am 20. Juli, wieder live, und auch diesmal konnte sie ihre verfassungsfeindlichen, unwahren Parolen verbreiten, konnte sich um ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung herumdrücken, ohne dass das in der Sendung selbst eingeordnet wurde. Es gab einen Faktencheck einen Tag später im Internet, aber wer liest das schon? Höchstens die, die ohnehin schon überzeugt sind, dass Frau Weidel es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt und verfassungsfeindliche Ansichten vertritt. hier kann man den bisherigen Verlauf dieser Programmbeschwerde nachlesen. Inzwischen habe ich erfahren, dass diese Sendung tatsächlich nicht live war. Sie wurde einige Stunden vor der Ausstrahlung aufgezeichnet, und trotzdem hat es die ARD nicht geschafft, den Faktencheck gleich in die Sendung einzubauen, die Aussagen von Frau Weidel kritisch zu prüfen.
In dieser Beschwerde habe ich mich sehr ausführlich mit dem auseinandergesetzt, wie man mit solchen Sendungen umgehen könnte, um den Auftrag nach gleicher Repräsentation und Darstellung zu gewährleisten, und gleichzeitig die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen.
Wie erwartet hat der Rundfunkrat auch diese Beschwerde abgelehnt. Ich glaube, dass Programmbeschwerden den Gremien der ARD eigentlich lästig sind. Sie sind politische Akteure, und einen Fehler zuzugeben käme für sie einem Gesichtsverlust gleich. Trotzdem lohnt es sich, den Ablehnungsbrief einmal etwas genauer zu lesen:
„Sehr geehrter Herr Bertrams,
der Rundfunkrat des rbb hat sich in seiner Sitzung am 28. Januar 2026 mit Ihrer Programmbeschwerde vom 21. Juli 2025 zu der Sendung ARD-Sommerinterview mit Frau Dr. Alice Weidel im „Bericht aus Berlin“ vom 20. Juli 2025 befasst.
Im Ergebnis hält der Rundfunkrat Ihre Beschwerde für unbegründet und weist sie zurück. Der Rundfunkrat kann keinen Verstoß gegen einen im § 3 rbb-Staatsvertrag normierten Programmgrundsatz erkennen.
Begründung:
In Ihrem Schreiben an den Rundfunkrat vom 8. September 2025 zur Antwort der Intendantin, Ulrike Demmer, vom 8. September 2025 erneuern Sie Ihre Kritik, führen jedoch keine zusätzlichen Argumente zu möglichen Verstößen gegen den Programmauftrag und die Programmgrundsätze an, die eine Neubetrachtung erforderlich machen.
Ihre Beschwerde war zunächst Gegenstand intensiver Beratungen im Programmausschuss. Zu diesem Zweck wurde Markus Preiß, Leiter des ARD-Hauptstadtstudios und Verantwortlicher für das ARD-Sommerinterview, hinzugezogen. Er stand dem Gremium Rede und Antwort. Dabei führte er aus, dass das Interview sorgfältig vorbereitet geworden sei. Die von Frau Dr. Weidel in der Live-Situation getätigten Aussagen seien im Rahmen des begleitenden „Faktenchecks“ überprüft und – soweit erforderlich – korrigiert worden.
Der Ausschuss prüfte unter Heranziehung des rbb-Staatsvertrags, ob das Interview gegen die in der Beschwerde genannten Programmgrundsätze verstoßen habe. Nach eingehender Beratung gelangte er zu der Auffassung, dass ein solcher Verstoß nicht
festzustellen sei. Maßgeblich war dabei insbesondere der verfassungsrechtliche Grundsatz des Parteienprivilegs. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zur Unparteilichkeit verpflichtet und habe alle relevanten politischen Akteure abzubilden. Die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit und den Fortbestand einer politischen Partei allein dem Bundesverfassungsgericht. Solange eine entsprechende gerichtliche Feststellung nicht vorläge, seien politische Parteien gleich zu behandeln, auch im Rahmen journalistischer Interviewformate. Der Programmausschuss empfahl dem Rundfunkrat daher mehrheitlich, Ihre Programmbeschwerde abzulehnen.
Der Rundfunkrat behandelte Ihre Programmbeschwerde in seiner Sitzung am 28. Januar 2026. Allen Rundfunkratsmitgliedern war zur Vorbereitung das fragliche Sommerinterview, Ihre Beschwerde im Wortlaut und die Beantwortung zugänglich gemacht worden. Nach Darstellung des Sachverhalts und des bisherigen Diskussionsverlaufs durch den Programmausschussvorsitzenden beschloss der Rundfunkrat mit 20 Ja-Stimmen und zwei Gegenstimmen, der Empfehlung des Programmausschusses zu folgen und Ihre Beschwerde abzulehnen.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass die Rahmenbedingungen wie auch der Verlauf des Interviews als unglücklich empfunden wurden, auch wenn kein Verstoß gegen Programmgrundsätze festzustellen war. Das Gremium merkte kritisch an, dass die Auslagerung des „Faktenchecks“ auf ein anderes Medium für Zuschauer:innen eine zusätzliche Hürde darstellen kann. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Rundfunkrat, dass als Konsequenz aus dem Vorgang organisatorische Anpassungen vorgenommen wurden. Hierzu zählen insbesondere der künftige Verzicht auf Live-Ausstrahlungen, so dass ein fundierter Faktencheck die spätere Ausstrahlung begleiten kann, eine verstärkte redaktionelle Absicherung – etwa durch eine zusätzliche redaktionelle Kraft im Übertragungswagen – sowie angepasste Sicherheitsmaßnahmen.“
Auch hier wieder wurde behauptet, ich wende mich gegen die Abbildung der Positionen der AfD, was erneut beweist, dass man meine Einlassungen nicht gründlich gelesen hat, denn ich habe mehrfach betont, dass ich mit dagegen eben nicht wende, weil ich dieses Prinzip für einen Grundpfeiler der Meinungsbildung halte. Ich behaupte lediglich, dass die ARD ihren Auftrag zur Einordnung im Sinne der Stärkung der Rechts- und Grundordnung vernachlässigt hat,undzwar durch die unwidersprochene, unmittelbar unwidersprochene Verbreitung rechtsextremer Ansichten im Wortlaut. Aber auf dem Ohr scheint man offiziell taub zu sein.
Der interessante Punkt war aber der letzte Absatz: „Das Gremium merkte kritisch an, dass die Auslagerung des „Faktenchecks“ auf ein anderes Medium für Zuschauer:innen eine zusätzliche Hürde darstellen kann. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Rundfunkrat, dass als Konsequenz aus dem Vorgang organisatorische Anpassungen vorgenommen wurden. Hierzu zählen insbesondere der künftige Verzicht auf Live-Ausstrahlungen, so dass ein fundierter Faktencheck die spätere Ausstrahlung begleiten kann, …“ Das ist ja ungefähr das, was ich mindestens wollte. Man müsste es dann nur noch wirklich machen. Und man müsste die Klarheit besitzen, AfD-Größen in Frieden, notfalls ohne Interview, ziehen zu lassen, wenn sie sich mit direkten Faktenchecks und Einordnungen nicht einverstanden erklären, denn sie werden wieder von der Einschränkung der Meinungsfreiheit reden. Man kann diesen Absatz also tatsächlich ein positives Zeichen nennen.
Allerdings habe ich grundsätzlich bei der ARD die Befürchtung, dass sie sich langsam auf eine Machtübernahme durch die AfD vorbereitet und niemandem auf die Füße treten will. Der NDR ist beispielsweise betroffen, denn schon im Herbst könnte in Mecklenburg-Vorpommern die AfD an die Macht kommen.
Wichtig wäre es eigentlich, wenn wir bei jeder Sendung, bei der Rechtsextreme tatsächlich verfassungsfeindliche Äußerungen unwidersprochen tätigen, zu Tausenden Programmbeschwerden einreichen würden. Allerdings müsste das tatsächlich nur bei solchen Sendungen geschehen, damit man es ernst nimmt. Dass die AfD eine ekelhafte Meinung vertritt, ist uns allen klar. Die Meinung selbst ist nicht verfassungsfeindlich, denn es herrscht Meinungsfreiheit. Wir können anderer Meinung sein, aber wir können die Medien nicht auffordern, die Meinung der AfD nicht zu verbreiten. Das ist eben Demokratie. Ich fürchte aber, zu einem solch konzertierten Vorgehen sind wir kaum noch in der Lage.
Bitte warte einen Augenblick.