Heftige Debatte um die Rolle des Bundespräsidenten im Wahlblog
Die Deutsche Welle hat einen Beitrag über Wahlblogs veröffentlicht, also Weblogs, die Parlamentswahlen begleiten.
Darin fand auch das deutsche Wahlblog erwähnung, wo derzeit eine heftige Diskussion über die Rolle und die Möglichkeiten des Bundespräsidenten ausgebrochen ist. Bundespräsident Köhler wird derzeit ja heftig von SPD-Politikern kritisiert, weil er nach ihrer Meinung durch eine mögliche Ablehnung des Vorgehens zur Herbeiführung von Neuwahlen im Sinne der CDU handeln würde. Dies kann ich nicht erkennen. Die CDU hat nichts gegen Neuwahlen zum jetzigen Zeitpunkt, und deshalb ist Köhler auch nicht ihr Gewährsmann.
Im Wahlblog gehen die Argumente in unterschiedlichen Niveaus hin und her, mit Sicherheit ist die Qualität der Beiträge aber in der Regel besser als in so mancher Newsgroup oder Chatcommunity, wo über Politik geredet wird. Die Beiträge sind informativer, auch wenn die Blogosphäre vielleicht doch vor allem eine Art Übertragung des Newsgroup- oder Mailinglistenprinzips auf das WWW ist. Ich bin in jedem Falle der Meinung, das Weblogs zu gesteigerter politischer Debatte beitragen können, und im Wahlblog scheint das auch so zu sein. Ich lese intensiv mit und habe schon so manche Anregung erhalten.
Und die Sache mit dem Bundespräsidenten ist ja auch nicht ganz einfach. Allen wäre gedient, wenn diese Sache geräuschlos über die Bühne ginge, oder nicht? Nun: Grundlage des politischen Handelns muss die geltende Verfassung sein. Wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst und niemand vor das Verfassungsgericht zieht, könnte die Sache durchgehen. Aber das höchste deutsche Gericht hat deutlich gemacht, in seiner Bundestagsauflösungsentscheidung vom 16. Februar 1983, dass es diese Auflösung nur zulässt, weil die F. D. P. durch ihre innere Zerreißprobe ein Weiterregieren mit der Bundestagsmehrheit zumindest zweifelhaft erscheinen ließ. Aber es ging ausschließlich um die Bundestagsmehrheit, nicht um die im Bundesrat.
Für den Fal also, dass der Bundespräsident den Bundestag nach Wunscha auflöst und jemand dann vors Verfassungsgericht zieht, zum Beispiel die PDS, dann könnte es sein, dass das Gericht die Auflösung für Nichtig erklärt. Das schadet nicht nur der politischen Situation in unserm Land, sondern auch dem Ansehen des Bundespräsidenten. Der nämlich wird sich dann fragen lassen müssen, ob er nicht wissentlich die Verfassung gebeugt hat. Dass er das nicht will, kann ich mir gut vorstellen. Immerhin ist das für einen Bundespräsidenten ein Straftatbestand, der zu einer Anklage führen kann. Obwohl ich diesen Präsidenten im Grunde nicht mag, allein schon die Art, wie er an seinen Posten kam finde ich unerträglich für eine Demokratie und ein überparteiliches Staatsoberhaupt, kann ich seine Schwierigkeiten gut verstehen. Und im Grunde müsste er den Mut besitzen, nein zu sagen.
Deshalb hatte iich ja auch damit gerechnet, dass Schröder die Koalition kündigt, damit die Verhältnisse im Bundestag gerichts- und damit verfassungskonform sind.