„Haben Sie Bargeld bei sich? Und wenn ja, wie viel?“ Diese Frage wurde mir gestern völlig unvermittelt gestellt, und ich war gesetzlich dazu verpflichtet, sie zu beantworten. Nein: Ich bin nicht als Krimineller ins Gefängnis eingerückt und musste meine Wertsachen abgeben und die Annahme durch das Gefängnispersonal quittieren; Ich war lediglich beim KreisJobcenter und habe als Arbeitsloser den sogenannten Nachfolgeantrag gestellt, um auch in den nächsten sechs Monaten genug zu Essen zu haben. Gefühlt aber habe ich mich wie ein Verbrecher, der den Menschen und dem Staat auf der Tasche liegt und kein Recht hat, etwas für sich zu beanspruchen.
Viele beklagen sich seit 10 Jahren über das Arbeitslosengeld II, über die Jobcenter, die Sanktionen und die Schikane. So oft kam diese Klage, dass kaum noch jemand zuhört. Den Meisten, die Arbeit haben, ist es egal, sie sind besser dran, die meisten, die keine Arbeit haben, wollen sich mit niemandem anlegen und halten den Mund, und die wenigen, die sich empören, stempelt man als linke Querulanten ab, die ein anderes System wollen. So ist die Ausgrenzung eines fünftels der Gesellschaft zur weithin hingenommenen Praxis geworden, die kaum noch Proteststürme oder Nachdenken hervorruft. Alle 6 Monate begibt sich der „Kunde“ des Jobcenters zu seinem „Fallmanager“, erklärt ihm, dass sich seine Vermögensverhältnisse nicht geändert haben, unterschreibt die Verpflichtungserklärung zur Mitwirkung bei der Jobsuche und ist glücklich, wenn man ihn nicht des mangelnden Eifers bezichtigt. Ich nehme an, dass es vielen Betroffenen so geht, dass sie in der Nacht vor einem solchen Jobcenterbesuch nicht gut schlafen. Mir jedenfalls geht es so, denn auch ohne das jüngste Erlebnis spüre ich die Atmosphäre der Verachtung und Ausgrenzung jedes mal körperlich, und ich bewundere die JobcentermitarbeiterInnen, die durch ihre Ruhe und Kompetenz diesem gesetzlich gewollten Eindruck widersprechen und freundlich bleiben, auch wenn ihre Kunden manchmal die Contenance verlieren.
Gestern also war ich wiedereinmal in diesen heiligen Hallen, um meinen Nachfolgeantrag zu stellen und öffentlich zu bekennen, dass ich auch in den letzten sechs Monaten keine Arbeit gefunden habe, nicht aufgenommen wurde in den Kreis derer, die einen Wert für diese Gesellschaft haben.
„Hat sich bei Ihnen irgendetwas geändert?“ fragte die Mitarbeiterin, und routinemäßig verneinte ich diese Frage. Bislang hatte diese Aussage gereicht, überall wurde ein „nein“ angekreuzt, ich leistete die Unterschrift, und der Antrag ging an den Fallmanager zur Bearbeitung. Zu Beginn des Jahres war allerdings mitgeteilt worden, dass es nun einen weiteren Vermögensbogen geben würde, den man ausfüllen musste.
„Haben Sie Bargeld bei sich, und wenn ja, wie viel?“ Die Frage kam völlig unerwartet und traf mich unvorbereitet. Meine Frau, die neben mir stand, fragte geistesgegenwärtig, ob wir diese Frage wirklich beantworten müssten. Das sei jetzt so gesetzlich vorgeschrieben, antwortete die freundliche und kompetente Mitarbeiterin. In meinem Kopf hätte die nächste Anweisung lauten müssen: „Leeren Sie Ihre Taschen aus, dann die Hände mit den Handflächen auf den Tisch legen und ganz ruhig stehenbleiben.“ Ich war erstaunt, als keine Handschellen klickten.
Dass man Angaben macht über sein Konto, über Sparguthaben, über Vermögenswerte, an all das haben wir uns längst gewöhnt. Es ist die resignierende Gewöhnung desjenigen, der weiß, dass er nichts dagegen tun kann, dass man ihm zeigen will, dass er nichts besseres verdient. Aber die Frage nach dem Bargeld in der Tasche, das man bei sich trägt, um eine Kleinigkeit zum Essen zu kaufen, um ein Taxi zu bezahlen, um die Packung Zigarretten zu ziehen, geht tief ins Private hinein. Jemand greift dir in die Tasche und zählt dein Geld, schaut, welche Wertsachen du besitzt. Kannst du wirklich arm sein, Anspruch auf Unterstützung haben, wenn du 50 Euro in der Tasche hast? Und wenn du 350 Euro dabei hast, um dir im Anschluss eine neue, kleine, gebrauchte Waschmaschine zu kaufen, ist das dann zu viel? Musst du demnächst auch noch angeben, wofür du das Kleingeld in deiner Tasche brauchst?
Ich fühlte mich bloßgestellt, angegrabscht, meiner Privatsphäre beraubt, kriminalisiert, unter Generalverdacht gestellt; Und ich fühlte mich hilflos wütend, geschockt, traurig und verletzt, während die freundliche Mitarbeiterin uns aus dem Informationsbereich hinaus zum Treppenhaus führte, in dem die Büros der Fallmanager lagen. „Moment, ich muss die Tür eben mit dem Chip öffnen“, sagte sie erklärend. Meine Frau, die in solchen Situationen immer noch Worte hat und ihre Würde behält, fragte neugierig: „das ist aber neu mit dem Chip, oder?“ Die Mitarbeiterin überhörte die Frage, auch als meine Frau sie ein zweites mal stellte. Und sie überhörte auch gelassen meine Bemerkung: „Wir Arbeitslose sind schließlich gefährlich.“ Ob sie wohl geschult worden ist, das zu überhören? Ob sie geschult worden ist darin, wie sie mit Menschen umzugehen hat, die allzu sehr auf ihre Würde pochen?
Was ist nur geschehen? Ich war einmal Träger der Menschenwürde, Bürger mit eigenen Rechten, der Souverän, von dem die Staatsgewalt ausgeht, die in meinem Namen und zu meinem Wohl ausgeübt werden sollte. Was nur hat mich zu diesem wertlosen, schmutzigen Taugenichts und Landstreicher gemacht, dem Drückeberger und Faulpelz, der sich manchmal sogar dafür schämt, dem Staat auf der Tasche zu liegen? Was hat mich zu diesem Stück Dreck gemacht, zu diesem Wurm, der sich selbst manchmal nicht in die Augen schauen kann? Und was hat mich zu einem Objekt staatlicher Willkür gemacht, zu einem Mann, dem jeder einfache Beamte praktisch die Taschen ausleeren kann? Und was hat unser Land zu einem Ort gemacht, an dem so etwas nicht nur getan, sondern auch hingenommen wird? Verrohung im Umgang mit Mitmenschen wirft man in der Regel den Jugendlichen vor, die für ältere Menschen in der Straßenbahn nicht aufstehen, laute Musik hören und unverständliche Computerspiele spielen. Bei unseren Gesetzen und ihren Machern spricht man nicht von Verrohung, sondern von Reform, von Sachzwängen und dem verzweifelten Versuch, vom Sozialstaat noch zu retten, was noch zu retten ist. Man spricht nicht von systematischer Erniedrigung, von Verachtung, von Schikane, von Ausgrenzung. Aber so fängt es immer an.
Lieber Jens,
was Du erleben musstest, ist ein Skandal. Aber mit diesem Text hast Du Dir Deine Menschenwürde auf eindrucksvolle Weise zurückgeholt.
Danke!
fjh
Diese Geschichten sind leider nicht neu – leider, dass es ueberhaupt so laeuft. Sozialhilfe-/Grundsicherungsempfaenger mussten schon „immer“ mit einer „Hausdurchsuchung“ rechnen (habe auch schon eine erlebt) und die Frage nach dem Geldbeutel kenne ich selbst auch noch vom Job-Center vor einigen Jahren und von der Sozialbehoerde natuerlich sowieso schon immer. Dass Du vor dem Termin nicht mal mehr gescheit pennen kannst kenne ich auch sehr gut – immerhin geht es um die Existenzgrundlage – und das ist offensichtlich so gewollt – dazu gehoeren auch die einschlaegigen Hetzmeldungen in den Medien, ein weiterer Grund warum ich seit 2006 keinen Fernseher mehr habe. Alleine dass man immer und immer wieder dieselben Fragen bzgl. Einkommen usw. mit denselben Antworten beantworten muss (Alternative waere ja die sowieso vorhandene Pflicht zur Aenderungsmitteilung, groessere Antragsintervalle und moegliche Stichprobenuntersuchung) ist natuerlich nichts anderes als einkalkulierte Schikane um den „Kunden“ in Angst und damit ruhig zu halten – was natuerlich auch nicht ewig funktioniert wenn man die Leute in die existenzbedrohliche Ecke drueckt.
Neu ist fuer mich aber die Chip-Karte. Ihr wurdet also sozusagen eingesperrt, konntet nicht gehen wann Ihr wolltet? Und waren noch Kollegen der Sachbearbeiterin in der Naehe als Deine Frau nachfragte (Mehrplatzbuero etc.)? Koennte ja durchaus sein, dass die Sachbearbeiterin angehalten ist… nun ja, sagen wir mal keinen Wind um das Thema „verschlossene Tueren und warum“ zu machen. Denn die naechste Frage waere vielleicht die gewesen, ob und inwieweit in Eurem Job-Center konkret der Baer tobt.
Leider völlig normal. Ich meide persönliche Besuche dort, wann immer es geht, und erledige so viel wie möglich schriftlich. Das hat so nebenbei den Vorteil, daß sie dem zynisch „Kunde“ genannten Delinquenten keine falschen Worte in den Mund legen und ihn auch nicht so ohne weiteres anlügen können, wie es im persönlichen Gespräch völlig normal ist. Und wer widerspricht, der darf halt direkt gehen, da heißt es dann, „ich möchte mit Ihnen nicht mehr reden, gehen Sie.“
Das alles in der von Dir geschilderten „Höflichkeit“, die doch nur einstudiert ist. Tatsächlich handelt es sich um gewissenlose Gefühlskälte, geboren aus der Angst, bei zu wenig Abwimmeln, zu wenig verschwiegenen Rechten und zu wenigen verhängten Sanktionen bald auf der anderen Seite des Schreibtisches zu sitzen, vor jemandem, der (noch) weniger Gewissen hat. Denn die Angestellten (nicht: Beamten, nein, schon lange nicht mehr) dort haben oft nur Zeitverträge.
Das alles ist politisch gewollt, auch wenn das natürlich da keiner zugeben würde. Und jedesmal ist das Geschrei groß, wenn ich das SGB das Zwangsarbeits- und Zwangsverarmungsgesetz und die dahinter stehende Ideologie faschistisch nenne. Aber – was ist es sonst?
Ich bin wirklich erschüttert über diese „Erfahrung“. Aufgrund welcher Regelung (Paragraph/ Verordnung/ Anordnung/ Gerichtsurteil) ist diese Frage überhaupt statthaft? Das würde mich mal brennend interessieren.
An alle: Danke für die Antworten. Vielleicht ist die Sache mit dem Chip gar nicht so neu. Wir waren nicht eingeschlossen, aber vom Treppenhaus mit den Büros ausgesperrt. Raus hätten wir jederzeit gekonnt. Die Büros, die im erdgeschoss lagen, wären auch für uns zugänglich gewesen, fällt mir jetzt im Nachhinein auf.
Die Rechtsgrundlage? Gute Frage: Ich versuche noch, es herauszufinden. Ende letzten Jahres bekamen wir die Mitteilung, dass ab März ein weiterer Bogen zu unserem Folgeantrag ausgefüllt werden müsse. Dieser Bogen war es wohl. Vermutlich lautet die frage, ob man Barvermögen besitze, das nicht auf Konten angelegt sei, und wie viel. Ich werde aber noch versuchen, das herauszufinden.
Inzwischen müssen es hunderttausende sein, die diese Frage haben beantworten müssen.
Die Rechtsgrundlage ist primär die Mitwirkungspflicht nach §§ 60 ff. SGB I. Das heißt in der Praxis: Wenn das Amt was über Dich oder Deine Verhältnisse wissen will, dann hast Du ihnen das zu sagen. Was das konkret alles sein kann, ist teilweise den Angestellten vor Ort überlassen (da gibt es schon recht krasse Auslegungen), teilweise wird das in Zusatzverordnungen festgelegt und damit in die Antragsvordrucke eingearbeitet.
Interessant ist, daß in meinem aktuellen Verlängerungsantrag die Frage nicht auftauchte. Die Unterlagen bekam ich irgendwann gegen Ende März zugesandt und ich habe sie ausgefüllt direkt beim ARGE in den Hausbriefkasten eingeworfen. Meiner Erinnerung nach hatte sich dieser Vordruck gegenüber dem vom letzten Herbst nicht oder nicht wesentlich verändert. Die Frage nach Barvermögen kenne ich nur aus dem Erstantrag.
An Jens Bertrams und an alle Leser:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihren blog mit dem Beitrag „Gegen sog. kommissarische Reichsregierungen und persönliche Selbstverwaltungen“ beim Googeln gefunden habe. Bei Durchsuchen ist mir der hier aktuelle Beitrag (Jobcenter / zutreffender: Schikaniercenter) aufgefallen.
Hierzu möchte folgende Meiung übermitteln.
Zunächst darf ich annehmen, dass Sie sich wohl zum Thema „Deutsches Reich“ juristisch eingearbeitet haben. Daher erscheint es mir unverständlich, warum Sie sich nicht in die Kommentierungen zu den SG-Büchern eingearbeitet haben. Denn dann würde Sie diese Fragen nicht stellen, sondern hätten das perfide Treiben durchschaut und würden dieses beispielhaft veranschaulichen. Dass Sie vermutlich nicht so weit durchgedrungen sind, möchte ich beispielhaft darlegen, wie wichtig es ist, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und sich intensiv mit den Gesetzeskommentierungen auseinanderzusetzen.
Diese Einarbeitung ist zum grundlegenden Verständnis, weil die Betroffenen durch systematische Willkür sprichwörtlich für dumm verkauft werden. Erst dann, wenn man mit den Betroffenen nichts mehr zu tun haben will, erst dann haben die Damen und Herren begriffen, dass der Betroffene weiß, wie er sich hinreichend zur wehr setzen kann.
Ein paar Beispielsachverhalte, die u. a. die Perferdie und Einlassungsunzumutbarkeit bei dem dort herrschenden Geschäftsgebaren verdeutlichen sollen:
Formulare / Anträge: Eine Pflicht zum Ausfüllen der dortigen Formulare kann ich dem SGB oder einer VO nicht entnehmen. Ich würde stehts rechtzeitig (also mindestens 6 Monate vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts) den Weiterbewilligungsantrag unter Einforderung aller zur Lebensbestreitung und Rechtsverfolgung/Verteidigung erforderlichen Kosten stellen, mit der Begründung, dass das Schikaniercenter ja schließlich sich das Recht heraus nimmt, bereits zu existenzsichernde Leistungen 6 Monaten Bearbeitungszeit zu beanspruchen, ferner nicht selten Vorschüsse verweigert werden und bis Dato die Regierung nicht offen gelegt hat, wie sie auf den Regelleistungshöhe zu den einzelnen (angeblich vollständigen) Abteilungen gekommen ist. Zur Untermauerung der Ernsthaftigkeit sind alle Belege, die leistungserheblich sind, und einer Vorlage zumutbar erscheint, nicht bereits Vorzulegen, sondern es genügt nach dem Wortlaut des Gesetzes, im Rahmen der Zumutbarkeit einer Vorlage zuzustimmen. Von einer persönlichen Antragsstellung oder einer Schriftform steht auch nicht im Gesetz, so dass auch eindeutig identifizierbare emails zu berücksichtigen sind. Bereits die Verwendung der Formulare muss abgeraten werden, weil man sich unbewusst auf Sachverhalte einlässt, die sich (ggf. in einigen Jahren erst) sehr negativ auswirken können. Diese perfide Unterschiebung von irrelevanten und meist leistungsunerhebliche Sachverhalten zur Sachverhaltsverfälschung zum Nachteil des Leistungsberechtigten ist pedantisch geplant: Stichwort „Bedarfgemeinschaft“ obwohl kein Einstandswille existiert. Zur Zumutbarkeit von Vorlagen von sog. „Nachweisen“: Zunächst gibt es das Beweismittel „Nachweis“ nicht. Das angeblich vorlageberechtigte Schikaniercenter muss zunächst schon präzisieren, was sie konkret vorgelegt (man beachte: Im Regelbedarf sind Urkundenbeschaffungskosten nicht enthalten; der Leistungsberechtigte sollte durch ÖR- Vertrag die Erstattungsabsicht sich sichern) haben will (und als Beweis anerkennt) und darüber hinaus auch verbindliche Auskünfte erteilen, welche Rechtsfolgen die Vorlage haben kann: Ein Beispiel: Einem Leistungsberechtigten wird im Rahmen des Rücktritts eines Kaufvertrages oder einer Kaufpreisherabsetzung ein Betrag X im möglichen Leistungszeitraum überwiesen. Der Betroffene ahnt wegen den systematischen Beratungs/Auskunftsverweigerungen /§§13, 14,15 SGB I) (Beratungscheine werden vom AG München systematisch vorenthalten) nicht, dass es sich hierbei nicht um Einkommen oder Vermögenszuwachs handelt, weil dieser Betrag aus dem ursprünglich Schonvermögen (oder dem Ansparposten, IHRE FRAGE ODER?) zurückgeführt wird und bereits nicht verfügbar ist. Anderes Beispiel: Wegen Vertragsdauerpflichtverletzung des Vermieters (Beispiel: Nichtabrechnung über die Nebenkosten nach Ablauf der Ausschlussfrist) werden Nebenkostenvorauszahlungen i. H. v. 120 Euro mtl. Über 2 Jahre zurückbehalten. Auch hier gilt: Keine Verfügbarkeit. Dennoch wird dem Leistungsberechtigten mit absoluter Sicherheit bei systematische Nichtberücksichtung des § 20 II SGB X (oder bei bereit erfolgter Rechtssprechung durch Missachtung des Art. 20 III GG) diese Beträge als Verfügbarkeitsbeträge deklariert, oder als Einkommen oder Vermögen angerechnet, und ggf. zurückgefordert. Im Falle der Zurückbehaltung der nicht verfügbaren Nebenkostenvorauszahlungen könnte es sogar so weit gehen, dass nach Einsatz dieser Beträge auf Grund der Leistungsverweigerung der Leistungsberechtigte im Nachhinein zur Leistung an den Vermieter verurteilt wird, und er dann ohne Geld mit einem Schuldtitel und Lebensverpfuschung durch Abgabe der illegalen eidesstattlichen Versicherung saudumm dasteht. Nicht selten wird dem Leistungsberechtigten obendrein noch ein Strafverfahren wegen angeblichen Betrug auf den Hals gehetzt. Und dies alles, weil die Grundlagen und die Grundprinzipien als stets zu wahrende Menschenwürde bewusst nicht beachtet werden. Übrigens: Man darf nie vergessen, dass bei den angeblich verfügbaren Sozialgerichten (Beim SG München entscheidet lt. Geschäftsverteilungsplan anscheinend ein evident sachmangelbehafteter Rechtssprechungsvollautomat; Namensangabe zu den Kammer sucht man vergeblich) die durchaus berechtigten Fragen über möglichen Rechtsfolgen der Vorlage von Urkunden wegen Auskunftsverweigerung nicht zeitnah beantwortet werden, denn eine Klage auf Auskunftserteilung hat weder Aussicht auf Erfolg, noch erscheint ein Vorhalten einer Auskunftserteilung von 5 Jahren Prozesslaufzeit als zumutbar.
Merke: Bereits eine persönliche Kontaktaufnahme ist unzumutbar. Wird eine solche gefordert, dann bitte einen Fahrschein senden (analog § 3 JVEG; Achtung: Gültigkeit beachten) und Beistände mitnehmen.
Ich habe hier ein sehr winzigen Bereich aufgezeigt, weswegen meiner Meinung bereits eine Einlassungsunzumutbarkeit bei den Schikaniercentern nicht gegeben sein dürfte.
Einschub: Diese Tatsachen, die ich alle anhand von Urkunden belegen kann, und in der Gesamtbetrachtung höchst brisant sind, werden von unseren lieben Rechtsanwälten jedoch nicht erwähnt. Statt dessen wird der Mandant uninformiert an der Nase herumgeführt und an der Rechtsstaatsimulation bei Duldung der systematischen Missachtung von Recht und Gesetz mitverdient. Ich jedenfalls habe noch keinen Rechtsanwalt erlebt, der diese Machenschaft (öffentlich) kritisiert hat.
Nachdem bereits selbst dann, wenn man einen Titel erstritten hat (man hat nichts Besseres zu tun), hartnäckigst die Auskunft oder Leistung verweigert wird, „darf“ man ggf. feststellen, dass eine Vollstreckung nicht stattfinden wird. Es fehlt beispielsweise an dem Willen der Sozialgerichte, erforderlichenfalls vollstreckbare Auffertigungen zu erteilen. Im Übrigen werden beim Vollstreckungsgericht auch im Rahmen der PKH Verfahren zur Zwangsvollstreckung mit den absurdesten PROVOKATIV-/PSEUDOLOGISCHEN RABULISTIKGEDÖNS die Bewilligungsanträge zurückgewiesen. Ferner könnte der Scheingerichtsvollzieher durch Auftrag den Forderungsbetrag direkt beim Schuldner des Leistungsberechtigten (Schikaniercenter) pfänden (was unzulässig ist, jedoch Praxis ist), wenn der Leistungsberechtigte selbst Schuldner ist, so dass auch hier zwar tatsächlich kein Zufluss an den LB stattfinden wird, jedoch gerne vom Schikaniercenter oder sonstigen „Behörden“ als Bar-Zufluss behandelt wird.
Insoweit erscheint eine Sinnhaftigkeit eines gerichtlichen Auseinandersetzung gegen die Schikaniercenter als nicht gegeben.
Abgesehen davon sollte man Bedenken: Es fehlt bereits an dem Willen der Juristen und der Gerichte, anzuerkennen, dass das SGB II mit Grundrechtseingriffen durchsäht ist, und keinerlei Grundrechtseinschränkungen zitiert werden. Doch den Profiteuren scheint dies nicht die Bohne zu jucken.
Dass, meine lieben Leserinnen und Leser, dass sollte vielen viel mehr zu Denken geben, als die Schikaneaktionen selbst. Denn nicht vor all zu langer Zeit hat genau diejenige Berufsgruppe tatenlos geschwiegen, als der Massenvernichtung von Menschen von statten ging. Heute ist geschieht dies nur im verborgenen durch Raub, Diebstahl und Erpressung wider dem GG und den dort verbrieften ranghöchsten Rechtsnormen sowie der einzuhaltenden und wahrenden Menschenwürde.
Im Übrigen muss ich noch auf meinen Kommentar zu dem o. g. Fundbeitrag zu den PseudoReichsregierungen & Co mit dem Titel „Gegen sog. kommissarische Reichsregierungen und persönliche Selbstverwaltungen“ mit dem dortigen Link und dem dort erhältlichen Anlagekonvolut verweisen, aus dem sich schlüssig ergibt, dass auch im Bereich der Schikaniercenter bereits mangels Auskunftserteilung über Angaben zu §18 -(mit Streichung des territorialen Geltungsbereichs als nichtig einzustufende) Reichs-ZPO (ein diesbezügliches „Gesetz des Bundes“ existiert nicht) eine Einlassungszumutbarkeit ich nicht erkennen könnte.
Ergänzung zu meinem Kommentar: Die Unzumutbarkeit einer Vorlage von Kontoauszügen, die einen Guthabenbetrag aufweisen, ohne dass über diesen Betrag vorherig die Auskunft und Beratung zu einen solchen Betrag und dessen Ursprungs und dessen Einstufung erfolgt ist, dürfte nicht gegeben sein, weil nach den prozessualen und kriminalistischen Erfahrungen (meinen) diese Beträge ohne Anhörung oder Rücksicht auf entlastenden Tatbestände Folgen nach §65 III SGB I auslösen können und der Betroffene nicht darauf spekulieren darf, keine negativen Rechtsfolgen oder eine Grundsicherungsentzug befürchten zu müssen. Die Verweigerung ist insofern gesetzlich festgeschrieben.
@mr.
Man schadet sich mit gewissen Verweigerungsaktionen (mein Beispiel: Verweigerung des aufgeforderten persoenlichen Erscheinens) in erster Linie selbst, da die Behoerden am laengeren Hebel sitzen und den laengeren Atem haben. Finanzieller Ruin und (je nach Situation/Fall) Zwangsbetreuungen koennen die Folge sein und sind es auch immer wieder mal.
Es hat auch nicht jeder die Kapazitaeten, in welcher Form auch immer, monatelang oder jahrelang Gesetzesbuecher zu waelzen (geschweige die Sanktionen durchzustehen) und immer wieder werden Irrtuemer von selbsternannten Experten (womit ich Sie nicht persoenlich meine – ich kenne Sie nicht) entdeckt, was den Betroffenen, die sich auf ihre Ausfuehrungen verlassen haben allerdings nichts nuetzt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Es soll jeder tun, was er fuer richtig haelt, ICH ziehe, was dieses Thema angeht, den gegenwaertig ueblichen Weg vor und wuerde den auch dem „kleinen Leistungsbezieher auf der Strasse“ anraten.
Zu einem aehnlichen Schluss bin ich mittlerweile bzgl. der KRRs gekommen: ein einziges Hin und Her und wenn sich die Experten selbst nicht einmal einig sind, bzw. man nicht mal zuverlaessig erkennen kann, wer eigentlich Experte ist, lasse ich die Finger davon.
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Interessante Frage …
Wenn Sie doch einen Weiterbewilligungsantrag stellen, dann, so nehme ich an, sind Sie bereits Leistungsbezieher gewesen.
Wieviel Geld sollten Sie dann haben?
1. Spielt das keine Rolle wieviel Bargeld sie AUGENblicklich in der Tasche haben, weil das sowieso nur ein Teil des Geldes ist, das ihnen durch Leistungen in selbige Tasche zugeflossen ist.
2. Selbst wenn Sie in der Tasche Geld für eine Anschaffung aufbewahren sollten, haben Sie das Recht ihre Freibeträge oder Ansparbeträge dort aufzubewahren wo sie wollen.
Es besteht durchaus eine Auskunftspflicht für Vermögensverhältnisse, diese haben wenig mit dem Geld in der Tasche zu tun, jedoch ist das Geld in der Tasche möglicherweise natürlich ein Teil ihrer Vermögensverhältnisse.
Sie können weiter leben als Betroffener mit gesenktem Kopf, oder sie kümmern sich um eine solide Bildung im Bereich ihrer Rechte und Pflichten.
Es gibt nun mal nicht nur Unternehmer und Berufstätige, sondern auch Arbeitslose.
Das ist eine Realität und keine Schande.
Irgendwer muss doch auch die undankbaren Stellen in einer Gesellschaft besetzen?
Ihre Würde kann man Ihnen nur dann rauben, wenn Sie sich diese rauben lassen.
Damit rufe ich Sie nicht dazu auf, sich dumm, dreist oder aufmüpfig zu verhalten, aber ihre Rechte kennen sollten Sie schon um der Dame freundlich zu sagen, das das Geld in ihrem Portemonnaie Teil ihres Vermögens wäre und im Antrag angegeben wurde, das die Vermögensverhältnisse sich nicht geändert haben. Wer dann freundlich lächelt und der Dame trotzdem gerne einen Blick in das Portemonnaie erlaubt, hat hier weder Würde eingebüßt, noch irgendetwas sonst hergegeben. Sondern so wie es sich gehört mit dem Amt zusammen gearbeitet: Seine Pflichten und seine Rechte wahrgenommen.
erstklassige Informationen erhalten Sie von Harald Thome
http://www.harald-thome.de
aus seinem Folienvortrag
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II-Folien-01.04.2014.pdf
im passenden Forum oft von ebenfalls sehr gut sachkundigen Personen:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Seien Sie dankbar für die Rechte, die uns dieser Staat zubilligt. Freuen Sie sich darüber, das Sie als Bedürftiger Geld erhalten. Suchen Sie Arbeit. Wenn Sie keine finden können trotz aller Anstrengung hören Sie auf sich selbst mit dem Maßstab ihrer Peiniger und zu messen. Es gibt solche und solche. Manche gönnen Ihnen keine Butter auf dem Brot, andere nicht mal mehr das Brot. Die allergrößte Mehrheit der Bürger möchte jedoch das Ihnen der Lebensunterhalt finanziert wird, wenn Sie keine Arbeit finden. Auch wenn die Medien das anders darstellen – Würde haben Sie weil Sie ein Mensch sind, verhalten Sie sich auch so.
Nicht vergessen: Kopf hoch, Brust raus, stolzer Gang. Armut ist keine Schande sondern systemisch bedingt. Sehen Sies künftig so: Hartz4 Empfänger sein ist auch ein harter Job! Wenn Sie s nicht machen, triffts einen anderen Menschen, der die Stelle nicht bekommen hat, die sie dann hätten 😉
Von mir persönlich alles Gute Ihnen!
@Wissen ist macht: Vielen Dank für den Beitrag. Natürlich kenne ich meine Rechte, wenn Sie mehr von diesem Blog lesen, werden Sie feststellen, dass ich recht viel über das Thema Menschenrechte schreibe. Trotzdem fand ich dieses Erlebnis einfach eine Überschreitung der meiner Ansicht nach zulässigen Eingriffe.
@die meisten Anderen: Danke für eure Einlassungen, hilft mir bei der Recherche.
@mr kann lesen: Ich möchte mich für die ausführliche Rechtsbelehrung bedanken, auch wenn sie nicht in allen Punkten leicht verständlich war, es waren sehr viele Bandwurmsätze drin, aber da ich das selbst manchmal mache, verstehe ich das sehr gut. 🙂 Allerdings möchte ich Sie bitten, hier keine Werbung für verfassungsfeindliche Organisationen wie die Reichsideologen zu machen. Das deutsche Reich und der Nationalsozialismus haben mit diesem Thema nichts zu tun. Meine Meinung zu den KRR steht fest. Ich akzeptiere andere Meinungen, ich werde mich aber von der Meinen nicht abbringen lassen. Ich bitte Sie, das zu akzeptieren.
„Trotzdem fand ich dieses Erlebnis einfach eine Überschreitung der meiner Ansicht nach zulässigen Eingriffe.“
Ich wollt es nicht so direkt sagen, aber aus meinem Beitrag wird letztlich deutlich, das es eine normale Frage ist in jedem Antrag/Fortzahlungsantrag.
Die Frage ist vielleicht im situativen sozialen Kontext falsch gestellt worden, möglicherweise mit einer diskriminierenden Absicht, das ändert an der Rechtmäßigkeit der Frage und ihrer Normalität nichts.
Ich wollte aber auch deutlich machen, das wir selbst es oft sind, die wir den Ereignissen eine negative Wertung erteilen.
Wer seine Mauer aus Geldscheinen baut, wer seine Hecke und seinen Wohn-Turm aus materiellen Gütern errichtet, der wird am Tag des Einsturzes sich selbst verlieren. Nicht weil das sein muss, sondern weil er seinen Besitz zu seiner Schutzmauer erklärt. Letztlich ist es das, was oft so Betroffen macht.
„Wer auf seinen Reichtum vertraut — er selbst wird fallen“ (Sprüche 11:28)
Du bist nicht dein Geld.
Du bist nicht dein Reichtum.
Du bist nicht dein Haus.
Du bist nicht dein Auto.
Du bist ein Mensch und ein wenn du dich moralisch integer, anständig und empatisch-menschlich verhälst, bist du ein Mensch mit Würde. Die kann dir niemand nehmen, selbst wenn er diese Wertevorstellungen verletzt und mit Füssen tritt – Der Täter wirft diese Werte weg, nicht das Opfer.
Das Opfer entscheidet ob es trotzdem an der Moral festhält, an der Nächstenliebe, an der Vergebung, am Wert des menschlichen Lebens, auch des menschlichen Lebens eines Täters, die meist selbst Opfer waren und zu jung, zu schwach zu unwissend, zu naiv oder unwillig die Moral hochzuhalten.
Beste Grüße 🙂
@Wissen ist Macht: Ich verstehe, worauf dein Beitrag abzielt. Natürlich ist die Frage prinzipiell normal. Mir geht es auch und vor allem darum, dass sie zwar nach dem Gesetz korrekt ist, aber im Sinne einer würdigen Behandlung des Menschen durch staatliche Behörden verfassungswidrig. Mir geht es auch darum, klarzumachen, was wir uns anhören, was wir dulden, durchaus auch ich selbst. Ich stimme dir zu: Die Würde ist etwas, was uns niemand nehmen kann, und wir selbst sind es, die sie ausdrücken und entfalten. Trotzdem hat der Staat ebenfalls die Pflicht, sie zu respektieren. Die Frage, wieviel Vermögen ich besitze, ist gegenüber mir als Leistungsempfänger zulässig und nachvollziehbar. Die Frage nach dem aktuellen Barbestand in der Tasche ist für mich ein Eingriff im wahrsten Sinne des Wortes in die privatsphäre, fast körperlich gemeint, in die private Aura, die jeden Menschen umgibt. Nicht die Frage an sich ist das ungeheuerliche, sondern die dahinter stehende Einstellung, dass irgendwer das Recht hat, sie zu stellen, oder sie auf diese Weise zu stellen. Wenn ich mich verpflichte, jedes Geld, das ich außerhalb der Leistungen des SGB II bekomme, anzugeben, ist eine solche Frage überflüssig, es sei denn, man verdächtigt mich konkret des Missbrauchs. Missbrauch als Generalverdacht aber ist unzulässig und verstößt gegen die mir als Mensch und durch die Verfassung verliehenen Rechte. Viele Menschen machen sich oft nicht klar, wie sehr zumindest die Frage nach dem aktuellen Barvermögen ein ungerechtfertigter Eingriff ist. Was ich an diesem speziellen Tag in der Tasche habe, geht niemanden etwas an, wenn klar ist, dass ich nur die Leistungen des SGB II beziehe und keine anderen Geldquellen habe. Und das war eindeutig. Ob ich gleich noch vor habe, ein Brot zu kaufen, oder ob ich genug für die kleine Waschmaschine dabei habe, ist und bleibt auch als Leistungsbezieher meine Privatsache.
Beste Grüße!
@ Jens Bertrams sagt:
12.05.2014 um 12:06
an ..mich.
Nun, Ihre Behauptung, ich würde um die von Ihnen bezeichneten Gruppierungen werben, kann nicht nachvollzogen werden. Ich darf darum Bitten, die entsprechende Textstelle konkret zu benennen. Ich glaube kaum, dass Sie eine solche Textstelle finden werden, denn von den KKR Leuten halte ich nichts.
Zur Klarstellung: rechtliche, und ggf. ähnlich begründete Betrachungsweisen stellen keine Werbebotenschaften dar.
Dabei darf darauf hinweisen, dass von deren Ansichtsweisen und Bestrebungen zu unterscheiden ist, von den Tatsachen, die nichts mit Rechtsradikalismus zu tun haben.
Dies betrifft nun mal auch die von keiner Behörde beantwortete Frage, weswegen dem Deutschen als „De-Facto Staatsangehörigkeitslosen“ seine Staatsangehörigkeit genauso vorenthalten wird (oder wie der Staat, dem der Deutsche angehört, denn lautet), oder, warum es kein Recht auf Restitution bei Grundrechteingriffen gibt, oder die Tatsache, dass es einer Realisierung eines Amtshaftungsanspruch mangels Staatshaftungsrecht fehlt.
Ich darf, falls Sie den von Ihnen behaupteten Werbetext über diese Gruppierungen von mir finden, um eine Entschuldigung bitten!
Im Übrigen sei noch angemerkt und eine Fragestellung erlaubt: Jeder hat nicht nur das Recht, seine Meinung frei zu äußern und darf nicht in die Rechte des anderen antasten. Dies ist klar.
Wenn ich mich aber nicht täusche, dann sind es doch vorwiegend die „heileweltdenkende“ sog. „Bundesbürger“, die gegen sog. „Nazis“, „Reichsbürger“ oder „Rechtsradikale“ als Andersdenkende hetzen, wobei diesen Menschen pauschal insbesondere Intoleranz, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen und unterstellt wird, oder ?
Diese Personen sind es nach meiner Erfahrung, die sinngemäß behaupten und nachschnattern, der Staat Deutsches Reich hätte untrennbar und unmittelbar etwas mit Hitler und dem NS Regime zu tun, und dieses böse Reich dürfte (weil man es so gelernt hat und ein jeder die so daherredet) nach deren Behauptungen nicht mehr existieren, oder etwa nicht?
Und sind es nicht auch diese Leute, die nichts gegen die Hetze gegen die bösen „Reichsdeutschen“ haben und „brav“ Steuern auf Grundlage eines nichtigen braunen Steuergesetzes bezahlen und dieses Treiben als „kultigen und bequemen Mainstraemschlager“ unterstützen, denn man will sich ja nicht outen?
Wenn diese Personen aber derart intolerant sind, diffamieren, ausgrenzen und diskriminieren, obwohl bereits keine abweichende Betrachtungsweise zugelassen wird, und schließlich höchstrichterliche Feststellungen mit Grundgesetzeskraft als Nichtexistent abgefertigt werden, hingegen keinerlei Gegenbeweise dieser „Anti-Reichsbürgerbewegung“ vorgelegt wurden, und insbesondere die Fragestellungen der Gültigkeit von braunen oder offensichtlich grundgesetzwidrigen Gesetze nicht angezweifelt werden darf, na dann frage ich mich, wer denn hier der wirkliche Nazi ist?
@ Jens Bertrams sagt:
12.05.2014 um 14:52
„Die Frage, wieviel Vermögen ich besitze, ist gegenüber mir als Leistungsempfänger zulässig und nachvollziehbar.“
Ich würde gerne etwas wissen über Ihre Aussage, Herr Bertrams.
Zur Meidung von Missverständnissen:
Ich glaube, dass Sie glauben, dass Sie in einem Bürger-Rechtsstaat Verhältnis stehen, und glauben ferner, dass dieser „Staat“ Ihnen nichts „böses will“, also keinesfalls nicht perfide ist und auch keine Hintergedanken hat, und im Zweifel oder im Schadensfall bei einer unrichtigen Sachbehandlung dafür geradestehen wird.
Leider haben Sie auf meinen letzten Beitrag und der Bitte, die von Ihnen mir unterstellte Werbemaßnahme zu „Reichsidiologen & Co“ zu nennen, nicht reagiert, was ich doch etwas schade finde.
Viel erschreckender finde es aber, dass Sie offenbar gar nicht verstanden haben, worum es mir geht: Nämlich um die Tatsache, dass ein jeder gehalten ist, zur Abwendung eines möglichen Schadens, und sei er noch so abwegig und absurd, allenfalls so viel an Angaben und Erklärungen zu machen, die zwingend objektiv leistungsrelevant sind, weil grundsätzlich alles GEGEN SIE verwendet wird, EGAL OB ES SIE ENTLASTEN KÖNNTE oder nicht. Sie erklären sich damit konkludent bereit, sich auf etwaig damit herleitende Sachverhalte einzulassen und auseinanderzuseten! Sie akzeptieren damit, mit den damit verbundenen Rechtsfolgen zu leben. Sie verzichten automatisch an Ihrem WILLEN und der MÖGLICHKEIT an einer Restitution und Realisierung von Amtshaftungsansprüchen!
Und viel entscheidender: Sie verzischten damit auch auf einen Teil Ihrer Menschenwürde, die Sie trotz alledem zu respektieren wünschen. Dies geschieht bedauerlicherweise aber auch bereits dann, wenn Sie sich bereits auf Gesetze zum SGB II beziehen, die sichtlich die Menschenwürde mit den Füßen treten und gem. Art. 19 I GG unheilbar nichtig sind.
Sie scheinen nicht verstanden zu haben: Die Ihnen bekannten Behörden haben nach meiner Erfahrung bei Unbemittelten keinerlei Interesse mehr, den Hilfebedürftigen Grundrechtsträgern irgendwelche Rechte zuzusprechen oder einzuräumen. Vielmehr wird mit spitzfindiger Rabulistik das Recht vorenthalten und schwerste Rechtsbrüche sind an der Tagesordnung.
Obwohl ich diese Problematik aufgezeigt und nachgewiesen habe, bewerten Sie dieses Geschäftsgebaren als akzeptabel? Dies finde ich sehr suspekt.
Wenn eines Tages eine Schutzgelderpressungskommando bei Ihnen klingeln würde, und Ihnen anbietet, Ihr Haus bei Zahlung eines Betrages stehen zu lassen, und am nächsten Tag dieses Kommando eine Standsteuer für Ihr Haus eintreiben will, und bei Nichtszahlung mit der Haus mit einer kostenpflichtigen Abreißung droht, ja wie würden Sie dies finden?
Haben Sie denn nicht durchschaut, was mit Ihren Grundrechten passiert?
Haben Sie noch nie etwas von dem Extremistenbeschluss des Ihnen bekannten Bundes“verfassungs“gericht, dass bereits nur die Verfassung aus 1919 kennt, gehört?
Glauben Sie denn ernsthaft, dass die bösen „Reichsbürger“ verfassungswidrig organisiert sind, wenn diese bereits fortwährend auf eine Verfassung verweisen, die formal niemals aufgehoben wurde?
Und glauben Sie denn tatsächlich, es gäbe eine Verfassungsschutzbehörde, wenn diese bereits keinerlei Gründe erkennt, gegen Verfassungshochverräter im Sinne des § 81 I Nr. 2 StGB zu ermitteln, wobei ich klarstelle, dass nach Tröndle/Fischer, 54.Aufl., Rnz. 4 zu vorgenannter Vorschrift derjenige als Verfassungshochverräter einzustufen ist, der die verankerten Grundrechte missachtet oder eine Grundrechtswahrnehmung mit Gewalt (vis compulsiva) durch ein Unternehmen beseitigt oder verhindert.
Insoweit habe ich zwischendurch meine Meindung vielleicht zum Ausdruck gebracht, dass die Klassifizierung derartiger Täter in der großen Bevölkerungsschicht noch nicht hinreichend kritisch untersucht wurde.
Doch zurück zu den Schikaniercentern:
Im konkreten Beispiel des Begriffs „Vermögen“ zeige ich Ihnen mal auf, was bei Beantwortung solcher Fragen einem so alles in „den Weg gestellt“ oder gar „blühen“ kann:
Zunächst unterstelle ich, dass Sie –während die Schikaniercentern dies bereits meistens gar nicht wollen- bereits nicht wissen, was unter diesen Begriff abschließend und mit Sicherheit fällt.
Anmerkung: Eine (rechtsverbindliche) Auskunft wird man Ihnen nicht erteilen.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen bewerten die Schikaniercenter bereits einen Anspruch, der bereits weder tituliert ist, noch gerichtlich durchgesetzt werden könnte, nicht nur als Vermögenszuwachs, sondern als Zufluss in Folge einer nie stattgefundenen Barzahlung.
Ein Beispiel gefällig: Ein erheblicher Pflichtteilsanspruch, der lediglich ordnungsgemäß in einem Nachlassverfahren im Nachlassaktiva angegeben wurde.
Einweitere Beispiel: Ein lediglich angenommener Anspruch im Sinne des §839 BGB gegen das Jobcenter selbst, wird ohne jegliche Prüfung als Vermögen angerechnet.
Und weiter: Einen Erstattungsbescheid vom Finanzamt bezüglich zu Unrecht einbehaltenen Steuern aus 2010 zu 4000€ weist einen Anspruch aus.
Und der Hammer: Bereits die Frage, was Einkommen oder Vermögen ist, wird Ihnen nicht beantwortet, so dass im Zweifel Sie als Betrüger abgefertigt und kriminalisiert werden, und Sie mangels Rechtskenntnisse die A-Karte gezogen haben.
Gleiches Procedere beim Einkommen:
Sie leihen Sich Geld von der Bank, um eine KFZ Steuer für das kommende Jahr gem. Bescheid (wobei auch hier gilt: Haftung? Fehlanzeige!) vorübergehend zu bezahlen, positiv wissend, dass Ihr letztes KFZ bereits verschrottet wurde, die Damen und Herren vom lieben Finanzamt jedoch diese Tatsache aber nicht so recht glauben wollen, denn dafür haben Sie denen nichts nachvollziehbares nachgewiesen.
Auch hier: Pech gehabt, das Geld wird Ihnen mit schweinebackensichensicherheit als Einkommen angerechnet, und bei Nichtanzeige droht Ihnen ein Strafverfahren wegen Betruges.
Nochmals zur Erinnerung: Das Geld von der Bank ist Giralgeld aus dem Weg der Geldschöpfungsmaschinerie, und zu 95% weder erwirtschaftet, noch erarbeitet.
Sie haben also an diesem Beispiel die Wahl: Eidesstattliche Versicherung mit Todesstoß für Ihr restliches bescheidenes Zwangsleben oder mögliches und absehbares Strafverfahren plus eidesstattliche Versicherung mit Todesstoß für Ihr restliches bescheidenes Zwangsleben, weil Sie die Justizkosten nicht bezahlen können. Und dann noch mal zur Bank, und das Spielchen von vorne???
Ich bin gespannt, was Sie sagen werden, weswegen nach Ihrer Meindung es dort, bei Ihrem vorgestellten Rechtsstaat, alles -oder fast- so verläuft, wie es sich gehört.
Ich bin sehr gespannt, zumal ich an meiner Überzeugungseffektivität offenbar noch kräftig arbeiten muss.
Weswegen Frage ich Sie, glauben Sie allen ernstes, dass Fragen dieser Art nach Ihrem Rechtsempfinden akzeptabel sind, zumal nach einiger Internetrecherche und die dort vorfindbaren sozialgerichtlichen Entscheidungen bereits das unsäglich-grundrechtsverachtende Geschäftsgebaren bei systematischer Missachtung der zur wahrenden Menschenwürde der Schikaniercenter unbestreitbar bescheinigt wird? Warum? Wer oder was überzeugt Sie von der von Ihnen angenommenen Existenz solcher Rechtsstaatlichkeit, die nach kritischer Betrachtung de-facto reine Utopie ist?
@mr. Kann Lesen: Besten Dank für Ihren Beitrag. Nur wenige Anmerkungen zu Ihrem Beitrag. 1. Sie können sich weder auf Art. 19 noch auf Art. 20 GG berufen, noch auf das StGB der BRD, wenn Sie die BRD und damit das Grundgesetz nicht anerkennen und glauben, Hitlers Reich existiere noch. Zweitens: Ich bin *nicht* der Meinung, dass das Jobcenter rechtsstaatlich handelt, aber ich bin der Meinung, dass formal ein Rechtsstaat existiert. Dass dessen Recht gebrochen wird, steht auf einem anderen Blatt. Ich werde in diesem Beitrag auf keine Herleitung eingehen, die zu beweisen versucht, dass bereits die Existenz der BRD nichtig ist. Das ist hier nämlich einfach nicht das Thema und ist zu weit hergeholt, um das gegenwärtige Problem zu beschreiben. Sie können noch so hochgestochen daherreden und mit noch so vielen Paragraphen um sich werfen: Für mich machen Sie das dritte Reich dadurch nicht attraktiver, und ich kann meine Leserinnen und Leser nur auffordern, Ihre kruden Thesen unbeantwortet zu lassen. Was die Werbeaktion betrifft, ist allein die Tatsache, dass Sie vom eigentlichen Thema dieses Beitrages teilweise ablenken und auf die sogenannte Nichtexistenz der BRD verweisen, für mich eine Werbeaktion für eine Ideologie, die nicht auf verfassungsmäßigem Boden steht. Wir können gern darüber debattieren, dass da jemand die Verfassung verletzt, und dass das der Staat ist. Aber welche Verfassung gemeint ist, das steht zumindest in diesem Blog außer Frage. – Oder um es deutlicher zu sagen: Weitere Einlassungen, die sich gegen die Existenz oder die Verfassung des Bundes oder eines Landes, gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland richten, werden von mir nicht mehr hingenommen. Die Annahme, das deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 bestehe fort, richtet sich gegen all diese Grundsätze. Übrigens: Sie können auch nicht das BVerfG zur Stützung Ihrer Thesen heranziehen, wenn Sie andererseits glauben, dass es gar nicht rechtsverbindlich existiert.
@Jens Bertrams sagt:
13.05.2014 um 22:36
Erschreckend ist, wie unsäglich dumm man sein muss, wenn man zwischen dem seit 1871 (hier soll also schon A. Hitler sein Unwesen getrieben habe, häääää? – Bitte mal Gehirn einschalten!) gegründeten und den gem. sattsam in bezug genommenen höchstrichterlichern Entscheidungen zum fortexistierenden Staat, dem deutschen Reich, den Unfug und die grundgesetzwidrige Unwahrheit verbreitet, dieser Staat wäre noch heute untrennbar mit dem epochalen Abschnitt der NS- Zeit verbunden.
Es fehlt hier sichtlich an grundlegendem logischen Verständnis und der sichtlich evident unzureichenden geschichtlichen Bildung.
Die Behauptung, ich würde die BRD nicht anerkennen, ist eine grobe Beleidigung. Ich erwarte eine Entschuldigung.
Sollten Sie weiterhin der Auffassung sein, das deutsche Reich existieren nicht mehr, so weise ich darauf hin, dass Sie damit konkludent die Existenz des deutschen Staatsvolkes anzweifeln. Welche möglichen Straftatbestände durch derartige Aussagen damit als erfüllt anzusehen wären, können Sie sich gerne selbst zusammensuchen.
Im übrigen habe ich den Eindruck, dass Sie selbst nur ein kleiner beauftragter BRD- Beschwörer sind, der genau diese Unfugverbreitung sich gut bezahlen lässt, denn nach Ihrem Verständnis müsste ja dann das Bundesverfassungsgericht eine verfassungsfeindliche Organisation sein und jeder Deutsche ein sog. Nazi.
Ihnen kann man offenbar nicht helfen, den Weg zur Realitätswahrnehmung zu deuten. Sie glauben sichtlich an den heiligen „BRD-Treuestaatsmann ohne böse Absichten“, und weigern sich die Realität zu erblicken. Sie weigern sich bereits hartnäckig, die Meinung anderer oder bereits die Rechtslage anzuerkennen, dass ein Staat mit eben diesem Namen seit 1871 fortexistiert und erscheinen bereits unsäglich borniert, zwischen einer Epoche und einem Staatsnamen zu unterscheiden. Obendrein verunglimpfen Sie die Menschen und unterstellen denen eine „Pro-NS- Haltung/dritte Reich-Rückkehrwünsche“, nur weil Sie so derart intolerant und arrogant unsachlich sind und offenbar glauben, andere Leser mit Ihren unhaltbaren, absurden und offenbar paranoiden Wahnunterstellungen beeindrucken zu können, offenbar in Kenntnis der -freilich durchwegs vorwiegend bedenklichen- Naivität. Da sage ich nur: Gute Nacht, Deutschland!
Die Unlogik und unsäglich Unsachlichkeit unterstreichen Sie nochmals dadurch, dass Sie die Unverfrorenheit besitzen, eine rechtmäßige Grundrechtsinbezugnahme anzweifeln, weil Sie doch glatt Ihre selbst erdichtete Geschichten mit völlig irrelevanten Fakten vermengen!
Sie besitzen die Frechheit, eine rechtlich fundierte Analyse über unausgewognen Machtstellung und die fehlende Restitution im Bürger „Staat“Verhältnis mit der daraus resultierenden Einlassungsunzumutbarkeitsfaktoren pauschal sowie sinngemäß als verfassungsfeindliche Ansichten abzutun. Geht´s noch?
Und letztlich muss ich zu 1. feststellen: Wenn Sie also meinen, jeder, der völkerrechtlich zum deutschen Reich gehört, soll (so behaupten SIE es) ein Hitler/NS-Anhänger sein, tja, dann müsste dies wohl auch auf Sie zutreffen, wenn Sie denn ein Deutscher sein sollten.
Im Übrigen bitte ich Sie mal in Art. 18 GG nachzulesen, wann genau eine Verwirkung von welchen Grundrechten angenommen werden könnte. Sofern Sie meinen, aufgrund einer Inbezugnahme auf eine höchstrichterliche Rechtssprechung und der Rechtsliteratur dürfe derjenige sich nicht auf Art. 20, Art. 19 GG berufen, tja, dann, so darf ich meinen, dürfte hier eine „Sicherung“ durchgebrannt sein.
Zweitens:
Sofern Sie meinen, Ihr Jobcenter würde sich nicht rechtsstaatlich verhalten, dann haben Sie doch selbst die Täter gefunden: Die Mitarbeiter dieses Jobcenters und Sie selbst, weil Sie hiergegen nichts konstruktives unternehmen und dieses Treiben dulden. Auch hier zeigen Sie, dass Ihr Handeln unter den Schlussfolgerungen im Widerspruch steht, denn: „Die Deutschen“ sind nachweisbar nach dem II Weltkrieg auch heute noch wegen den Menschenrechtsverbrechen unbeliebt, und zwar deswegen, weil „die Deutschen“ die Verbrechen nicht verübt, sondern die Großväter und Großmütter diese geduldet haben. Allen voran die Juristen.
Sehr seltsam ist, dass sie geradezu darauf besessen sind, mir fortwährend zu unterstellen, ich wolle in Ihrem Beitrag darauf abzielen und den Unfug verbreiten, die BRD gäbe es nicht. Denn Tatsache ist, derartiges habe ich nicht behauptet. Übrigens sollten Sie wissen, dass eine Existenz nicht nichtig sein kann. Erkundigen Sie sich vielleicht mal, was „Nichtigkeit“ bedeutet.
Und nochmals: von einem Dritten Reich ist in meinem Text nicht die Rede. Dies ist allein Ihre Einbildung. Aber wer nicht lesen kann oder will, tja, den kann man nicht mehr helfen.
Und nochmals: Wo soll ich die Nichtexistenz der BRD behauptet haben? Wo bitte? ïƒ auch hier gilt: Wer nicht lesen kann oder will,……..Waren Sie schon mal auf einer Schule?
Ideologie und Wirklichkeit zum Thema „fortbestand des deutsches Reiches“ sollte man anstandshalber schon unterschieden. Bei Kindern ist dies freilich etwas anderes. Wie alt sind Sie, bitte?
Und zum Abschluss:
Aufgrund den typischen, satzbauartigen Abfertigungsmethoden gegen mich ist nun aber offensichtlich, dass Sie ein typischer beauftragter „BRD- Beschwör- und Anti-Volksdeutschsjäger“ sein dürften, denn diese BRD-Verschwörungstruppe argumentiert stets immer dann, wenn die Gegenvorstellung ausbleibt oder eine Sachlichkeit zu vermissen ist, mit der Absurdität, man könne ja „rein logisch“, sich nicht auf etwas berufen, was man (angeblich) anzweifelt.
Diese Ansichtsweisen sind bereits deswegen höchst absurd, weil i. d. R verkannt wird, was unter einer Auseinandersetzung mit rechtswissenschaftlichen Themen verstanden wird, oder wie man eine juristisch-fundierte Argumentation zu liefern hat, will man den Zuhörer oder Leser eine andere Ansichtweise näher bringen.
Bei den BR-BILD-Lesern mit monotonem S/W-Denken hat man da freilich wenig Chancen, hier durchzudringen.
Nachdem ich nichts von dem, was Sie behaupten, angezweifelt habe, und Sie mich grundlos und haltlos mit der typischen Nazikeule pauschaldiffamieren (etwas passenderes haben Sie offenbar nicht auf Lager), ist erkennbar, welche unsäglich unsachlichen und demokratiefeindlichen/anti-Volksdeutschdenkende Absichten Sie haben. Dieses Verhalten ist typisch bei diesen „BRD- Mitarbeitern“.
Letztlich haben Sie bereits nicht den Anstand, sich wegen Ihren ehrverletzenden Beleidigungen bei mir zu entschuldigen, oder die behaupteten Unterstellungen mit Textfundstellennachweise zu belegen, was gleichfalls typisch bei diesen „BRD- Mitarbeitern“ ist.
Sind Sie fertig? Wie können Sie gleichzeitig die BRD und das deutsche Reich anerkennen? – Sie erkennen das deutsche Reich in den Grenzen von 1937 an, was mit Hitler-Deutschland vor dem Reichstagsbeschluss zum Namen Großdeutschland identisch ist. Wer heute ideologisch zum Reich zurück will, der will auch zur Nazi-Zeit zurück, warum sollte er es sonst wollen? Natürlich esistiert Deutschland in ungebrochener Rechtskontinuität seit 1871 fort, der deutsche Staat ist nicht untergegangen, heißt aber eben nicht mehr deutsches Reich. Das war hierzu mein allerletztes Wort.
Ach übrigens: Ich bitte Sie, in diesem Blog den guten Ton zu beachten und fordere Sie nunmehr auf, hier mit Klarnamen zu posten.
@Jens Bertrams sagt:
14.05.2014 um 11:38
Nein, bin ich nicht:
Zunächst einmal stelle ich fest, dass Sie sich bei mir NICHT entschuldigt haben.
Sodann stelle ich fest, dass Sie offenbar nicht zwischen einer Organisation und einer frei gewählten Regierung unterscheiden wollen.
Weiter stelle ich fest, dass Sie in bezug auf das Thema Ihre „Hauasugaben“ nicht gemacht haben, und deswegen mein, andere Beleidigen zu dürfen.
Zur Hausaufgabenlektüre gehört Beispielsweise:
GG-Kommentare:
1), Dr. Ingo v. Münch, Aufl. 1976, u. a. Rn. 12, 20, 23, 24,25, 27,
2) Dr. Hermnabb v. Mangoldt, 1957, ab Seite 23- 38 (38!)
3) Dieter Hesselber, Kommentar f. politische Bildung, Sonderausgabe, 1990, Abschnitt H. und die dortige Kritik, dass eine Teilidentität aus formalen und logischen Gründen nicht haltbar ist.
4) Die vollständigen Reden des Ihnen bekannten SP Politikers Carlo Schmid.
Sie sind offenbar bereits nicht gewillt, zwischen den völkerrechtlichen Rechten und Pflichten von und zu einer Staatsgewalt, einem Staatsgebiet und einem Staatsvolk zu unterscheiden. Großer Fehler.
Hinsichtlich der Festlegung des Staatsgebietes können Sie sich bitte bei den Alliierten beschweren. Hinsichtlich den Bestimmungen des Völkerrechts, können Sie sich meinetwegen beim lieben Gott beschweren. Hinsichtlich des fehlenden Friedensvertrages halten Sie sich bitte mit Beschwerden zurück, und fassen Sie sich selber an die Nase. Der 2+4 Vertrag ist eine erweitere Regelung zur abschließenden Regelung zweier Teilgebiete des Staates deutsches Reich und kein (Friedens)Vertrag, dessen Unterzeichnung durch eine zunächst ( ggf. vom Volk frei gewählte) Regierung geschlossen und sodann ratifiziert werde muss .
Ihre Verleumdungen gegen mich und der deutschen Bevölkerung sind bereits unsäglich: Das deutsche Reich, also auch dazugehörige Volk, hat nichts mit dem NS Regime zu tun. Das Deutsche Volk wollte dieses Regime auch nicht! (Vgl. http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2009-51/artikel-2009-51-demokratie-hitle.html, m. w. N.)
Und nochmals: Weder ich noch die meisten Kritiker erwarten eine „Herausgabe“ der Ostgebiete oder gar eine Diktatur, wie Sie es unsäglich unterstellen. Man muss, um dies begreifen zu können, dann halt schon etwas genauer und diffenenzieter hinsehen.
Übrigens scheinen Sie die Realität noch nicht mitbekommen zu haben, in welchem Umfang NS- Gesetze und NS- Gedankengut Praktiziert und tolleriert wird, dass nach genauerem Hinsehen mit dem GG unvereinbar ist. Aber die BRD-Träumer glauben doch tatsächlich, dass die Entnazifizierung (wie auch die Staatsangehörigkeit auch) Übernacht mit einem NICHT neu geschaffenen, genehmigungspflichtigen Geschäftsmodell (was früher Weimarer Republik hieß) durchgeführt/abgeschaft wurde.
Mit Ihrem Irrglauben können Sie aber nichts beweisen.
Bereits einen amtlichen Nachweis darüber, zu welchem Staat, dem Sie als möglicher Deutsche angehören, werden Sie amtslich nicht nachweisen können. Dies gilt allen Voran auch für Beamte und Richter, vgl. Beamtenstatusgesetz, Dt. Richtergesetz.
Und letztlich noch zur Erinnerung: In Ihrem tollen hochverschuldeten BRD- Staat werden Sie immer leer ausgehen, wenn Sie durch Grundrechtverletzungen geschädigt wurden. Das Sie diese Tatsachenbehauptungen durch mich nicht in Abrede gestellt haben, na dann frage ich mich, in welcher Zeit Sie denn leben wollen, zumal Sie vermutlich Steuern bezahlen?
Ui! 20 Kommentare… aber was ist das…?!
Freiheitlich demokratische Grundordnung … ja sicher … Jesus Maria!
Na, ich schaetze, das die sich in nicht all zu ferner Zukunft in ihrer ganzen Pracht zeigen wird, inklusive Klarnamen im Internet, Internetzugang via Fingerabdruck, vollstaendig bargeldlosem Zahlungsverkehr, Gen-Fraß, Pharmagift als einzig zulaessige Therapie, Teilhabe an der „Demokratisierung“ aller widerspenstiger Laender, Guertel enger schnallen um Banken zu „retten“, Fracking, Einladung der halben Welt in unser Sozialsystem, wohlorganisierte behoerdliche Kindeserziehung, dem sogenannten Gesetz gegen Intoleranz (auch bspw. Intoleranz gegen die EU), optimierte „Berichterstattung“ durch die Medien, Wertarbeit aus Billiglohnlaendern, Inzestlegalisierung (und wo das noch hin fuehrt mag man gar nicht aussprechen), Ramschvielfalt durch wenige Weltkonzerne, Ueberfaelle/Vandalismus etc. bei Tag und Nacht durch umherziehende Grueppchen und *NAZIS* auf Schritt und Tritt soweit das Auge reicht, Terroristen ueberregional, Bekaempfung des Allerleis durch Drohnen und pi pa po, man wird unmoeglich fertig …
… und nach fast 70 Jahren, wie ich neulich las, mit zwei mal schreiendem Hitler pro Tag auf irgend einem Fernsehkanal …
… begleitet durch „weitere Erfolgsmeldungen im laufe der naechsten Stunde“ in der mittlerweile ja offen propagierten Neuen Weltordnung (die vor wenigen Jaehrchen ja noch „Verschwoerungstheorie“ war).
Nur wenn dann mal wirklich (auch bezahlte) „Nazis“ auftauchen (Ukraine), verliert man kaum ein Wort drueber, sondern lenkt die Aufmerksamkeit auf das „homophobe Russland“.
Selbst die aktuellen Montagsdemos sind ja laut den Mainstream-Medien voll „Nazi“ und laut Dittfurth ist ausgerechnet Ken Jebsen einer der Hauptanfuehrer mit *KRUDER* Gesinnung – naja altbewaehrte Methode der Volks- und Meinungskanalisierung wuerde ich sagen.
Erst neulich habe ich wieder irgend einen Spott von … weiss nicht mehr … Spiegel oder Bild oder weiss der Geier gelesen, dass die „Nazis“ ein bunt zusammengewuerfelter Haufen seien, die selbst nicht wuessten, was sie eigentlich wollen.
Tja, vielleicht kommt das daher, dass die ganze Meinungsvielfalt in die „Nazi“-Ecke gedrueckt wurde (wohlgemerkt, ich nenne die Ecke nicht so) und die deshalb so bunt ist waehrend der brave und systemglaeubige Teil zu einem grauen Einheitsbrei wird – jedenfalls koennte man auf den Gedanken kommen.
Für mich einer der BESTEN Blog-posts die ich je im Netz gelesen habe!
Jeder hat seine eigene Art etwas zu umschreiben bzw es zu beschreiben, was lediglich meistens/oft fehlt, sind die passenden Worte!!
So wie mir zum Thema -jobcenter-
Man fühlt sich nachdem man das gelesen hat irgendwie erleichtert,zu wissen nicht allein auf der Welt zu sein!!
Habe diesen traurigen Bericht über mein Twitter-Abo von dir, hier jetzt aber Fotoblog als Absender eingetragen. Also erst mal meinen Respekt für dein Outing als H4-Empf.! Auch dass du dein Gefühlsleben so detailliert wahrnimmst, in Worte fassen kannst und den Mut hast, darüber zu bloggen finde ich sehr beachtlich. Selbst wäre ich dazu nicht in der Lage. Von der Frage nach Bargeld erfahre ich durch dich zum ersten mal. Was tun diese kompetenten Sachverständigen wohl, wenn sie begreifen, dass man Geld auch ausserhalb des Portemonnaies aufbewahren kann…?
In Berlin gibt es viele, die arbeiten und mit H4 aufstocken müssen.
Zum Thema Menschenrechte und deren Nichtvorhandensein, z.B. in den Bereichen Wohnen, Arbeit und -losigkeit, Senioren, Flüchtlinge u weitere Problembehaftete habe ich in den letzten Tagen den Gedanken gefasst, Menschenrechte sind für ganz andere Kreise gemacht. Sobald eine Person in die Gruppe der Schwachen oder gar Bedürftigen abrutscht, wird sie vom Mensch zur Ware und die Menschenrechte rücken in die Ferne. Jeder Problembereich ist ein Geschäftsbereich, ein Verdienstmodell. Gäbe es die Probleme nicht mehr, würden die Sozialarbeiter, Arbeitsvermittler… selbst arbeitslos…
Wir müssen Lösungen finden…
Viele Grüße, Wieczora
Wissen ist Macht sagte: „Wer dann freundlich lächelt und der Dame trotzdem gerne einen Blick in das Portemonnaie erlaubt, hat hier weder Würde eingebüßt, “
Doch, hat er. Die Schergin hat solche Fragen nicht einmal im Geiste zu stellen. geschweige denn zu äußern. Auch auf die Mitwirkungspflicht, so gummiartig sie auch daherkommen mag, ist an dieser Stelle geschi..en, weil, wie hier bereits gesagt wurde, die Vermögensverhältnisse bereits erklärt und geklärt sind.
(Ein Gerichtsvollzieher darf einem Schuldner spontan und auf der Straße in die Tasche gucken / bzw. sich zeigen lassen, was dieser dabei hat. Das nennt man eine Taschenpfändung. Aber es wäre systemfremd und merkwürdig, wenn „Jobcenter“schergen ähnliche Befugnisse hätten.)
Ich würde mich dumm stellen und erklären, überhaupt kein Geld dabei zu haben (oder zwei, drei Euro, wenn überhaupt). Am besten aber: Gar nichts. Und schon hat man dem schnüffelwütigen Schergen einen Betonblock vor die Füße geworfen, an dem er sich seinen dummen Schäedel einrennen kann. Denn was soll der Spasti machen, selbst wenn er es nicht glaubt, oder selbst, wenn es die Unwahrheit ist? Dir in die Tasche greifen? Die Polizei rufen? – Letzteres möchte ich mal sehen, dann dann werden die Polizisten dem Schergenschw… mal erklären, wann man einem unbescholtenen Menschen in die Tasche blicken darf .
Lieber Jens,
als jemand der das Glück hat (oder vom System „zugelassen“ wurde) gut bezahlte Arbeit zu haben, beschämt mich immer mehr was hier in diesem „Assosialstaat“ passiert. Ich kenne Deine Erfahrungen trotzdem aus eigener Erfahrung gut und hoffe Du bist trotzdem resistent genug damit umzugehen – auch wenn es schwer sein mag. Aus meiner Sicht sage ich Dir, dass das was Du schreibst und immer mehr Menschen mitteilst mehr Wert für die Gesellschaft hat als das Meiste was sogenannte „Leistungsträger“ hier schaffen. Tue Gutes – was Du machst – und rede darüber!
Ich weiß das warme Worte Dein Konto nicht füllen, aber ich möcht Dir sagen dran zu bleiben mit dem was Du hier machst und ich wünsche Dir das es sicht auch in dieser Hinsicht für Dich bezahlt macht!
Don´t give up!
Best Regards
kai
Auch wenn’s schon eine Weile her ist: Danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen Herr Bertrams! Besonders der letzte Absatz enthält viele Gedanken, die jeder arbeitslose Mensch so oder so ähnlich wohl selbst schon einmal dachte, aussprach, aufschrieb oder rausschrie! Auch Ihr Kommentar vom 12.05.2014 ist super und bringt es präzise auf den Punkt.
CJB schrieb:
„Ich würde mich dumm stellen und erklären, überhaupt kein Geld dabei zu haben (oder zwei, drei Euro, wenn überhaupt). Am besten aber: Gar nichts. “
Noch besser: man müsste bei so einer (allein auf eine Demütigung abzielenden) Frage
(ob diese so im Gespräch überhaupt berechtigt ist, zweifle ich stark an),
in die Gegenoffensive gehen, das Portemonnaie aus der Tasche ziehen, kurz einen Blick reinwerfen, es wieder schließen und auf den Tisch legen/werfen, und sagen „Zählen Sie’s selbst“ und dem/der dabei schön in die Augen schauen. Dann noch ergänzen: „Aber Vorsicht, ich weiß wieviel drin ist, und das sollte nachher auch noch so sein…“ Ich denke 99 von 100 der dort arbeitenden(?) Menschen würden von einem Durchwühlen des Portmonaies und Zählen des Geldes absehen.
Und falls er/sie doch so dreist sein sollte, den Geldbeutel anzugrapschen, noch einen Spruch oben drauf setzen: „Sie scheinen ja gar keine Selbstachtung zu haben“ während man wieder nach dem Portmonaie greift. Einfach den Spieß umdrehen.
Und ein Buchtip hab ich noch:
Jedem der vom Thema Arbeitslosigkeit betroffen ist oder den das Thema auch nur im Geringsten interessiert, sei das Buch von Anna Mayr „Die Elenden – Warum die Gesellschaft Arbeitslose verachtet und sie dennoch braucht“ herzlichst empfohlen. Keine theoretische, höchst wissenschaftliche Abhandlung von von oben herab schreibelnden Soziologen oder Philosphen, sondern ein eigener Erfahrungsbericht von einer mutigen jungen Frau, die klar macht, warum das quasi-religiöse Hochjubeln des Themas Arbeit und das (auch quasi-religiöse) Stigmatisieren von Arbeitslosigkeit und deren Betroffenen, genau wie von Herrn Bertrams geschildert, systematischen Charakter hat.