Diesen Beitrag habe ich für den Ohrfunk geschrieben. Zu meiner grenzenlosen Überraschung ist er weniger kritisch als gedacht.
Vor ein paar Tagen saß ich mit drei Freunden und Kollegen bei unserem gemeinsamen Podcast Lagebesprech und besprach die EU-Urheberrechtsreform, die sogenannten Upload-Filter, oder auch Merkel-Filter, wie sie in der zunehmend heftig geführten Debatte auch genannt werden. Nur zum Spaß nahm ich aufgrund einiger gelesener Beiträge eine Weile lang die Position der Befürworter der Urheberrechtsreform ein, deren bekanntestes Gesicht der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss geworden ist. Natürlich war ich in Wahrheit gegen die Upload-Filter. Das Thema hat mich aber seither nicht mehr verlassen, und darum habe ich mich noch einmal etwas genauer damit befasst.
Bei unserer Debatte im Lagebesprech erzählte Franz-Josef Hanke, der eine Onlinezeitung für Marburg betreibt, er habe ein Video mit einem Rundgang über den Marburger Weihnachtsmarkt hochgeladen, das von Youtube gesperrt worden sei, weil dort im Hintergrund der Standbeschreibungen und Interviews ein populäres Weihnachtslied zu hören gewesen sei, und erst als man die Passage entfernt habe, habe er das Video hochladen dürfen. Das sei ein Beispiel für die Upload-Filter, die schon jetzt angewandt würden, und es könne mit der neuen Regelung nur schlimmer werden.
Stimmt das?
Neu an der EU-Urheberrechtsrichtlinie ist unter Anderem, dass die Verantwortung jetzt bei den Plattformen liegt. Die müssen künftig dafür sorgen, dass urheberrechtlich geschütztes Material gar nicht erst veröffentlicht wird. Die kritiker sagen, dass dies eigentlich nur durch Upload-Filter gewährleistet werden kann. Dabei wird schon beim Hochladen ein Abgleich zwischen der Datei und dem bei der Plattform hinterlegten Vergleichsmaterial gezogen, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Doch diese Upload-Filter gibt es jetzt schon. Künftig muss nur die Plattform, also z. B. Youtube, dafür haften, wenn doch mal ein geschütztes Werk durch das Netz schlüpft, immer vorausgesetzt, die Plattform hat alles menschenmögliche und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zumutbare unternommen. Die Rechteinhaber müssen der Plattform natürlich auch entsprechende Vergleichsmaterialien zur Verfügung gestellt haben. Und hier gelangen wir zu dem Grund, warum Youtube die Urheberrechtsreform so vehement ablehnt. Wenn die Plattform Upload-Filter in noch stärkerem Maße einsetzt als bislang, verliert sie die Attraktivität der Nutzer und die Einnahmen durch Clicks und Werbung. Eine Haftung für die Veröffentlichung geschützter Werke käme ebenfalls teuer, und deshalb gibt es für Youtube hier nur eine Lösung: Sie muss die Werke bei den Urhebern lizenzieren. Zu deutsch: Youtube muss die Nutzung des Weihnachtsliedes auf seiner Plattform beim Schöpfer des Liedes anmelden und dafür Geld bezahlen. Macht die Plattform dies, kann Franz-Josef Hanke ungestört sein Video vom Weihnachtsmarkt hochladen, denn die Lizenzierung schließt das Hochladen durch Youtube-Nutzer ein. Die Urheberrechtsreform sorgt also genau genommen dafür, dass die Urheber auch von den großen, marktführenden Internetkonzernen mehr Geld bekommen, und sie zwingt diese Plattformen dazu, mehr Werke pauschal zu lizenzieren, wenn sie ihr Geschäftsmodell erhalten wollen. Urheber, Verwerter und Plattformen haben dann alle ein Interesse an einem Abkommen, die Plattformen wollen ihr Geschäftsmodell erhalten, die Verwerter wollen die Werke auch über die Plattformen verbreiten und dafür Geld kassieren. Für die Nutzer könnte der Zugang zu den Plattformen sogar einfacher werden, wenn mehr Lizenzierungsverträge mit den Urhebern und ihren Interessenvertretungen abgeschlossen werden.
Der Hauptvorwurf aus der Internet-Community gegen die Urheberrechtsreform lautet, man mache das freie Internet kaputt, man schränke die Meinungsfreiheit ein, denn Parodien, Zitate und im Musikbereich sogenannte Mashups, also Verschmelzungen mehrerer Musiktitel, seien ebenfalls künftig verboten. Doch dem ist nicht so. Parodien, Satire und Kritik mit Zitaten aus Originalwerken sind ausdrücklich ausgenommen und erlaubt, und wenn ein Upload-Filter künftig oder auch gegenwärtig wegen fehlender Lizenzierung des Ursprungswerkes bei einem Zitat oder einer Satire greift, so ist es Verpflichtung der Plattformen, auf Wunsch des hochladenden Nutzers eine Entscheidung durch einen Menschen herbeizuführen. Weil das für die Plattformen viel zu viel Aufwand darstellen wird, werden sie ebenfalls so viel wie möglich lizenzieren und möglichst schnell Rechtssicherheit schaffen wollen. Natürlich kann es trotzdem Fehler geben, aber eine generelle Überwachung und das Unterlassen der Prüfung im Einzelfall untersagt die neue Richtlinie ausdrücklich.
Und schließlich ist da noch der Zensurvorwurf. Man werde kritische Meinungen unterdrücken, Satire nicht mehr hochladen lassen, um sich vor Ansprüchen der Urheber zu schützen, heißt es. Wir müssen uns klar machen, dass die Verpflichtungen dieser Urheberrechtsrichtlinie nur für Plattformen gelten, deren ausschließlicher oder überwiegender Zweck es ist, mit der Veröffentlichung von Inhalten Dritter Geld zu generieren. Kleine Foren, Blogs oder Liebhaberportale sind überhaupt nicht betroffen, sie müssen nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten und mit vertretbarem Aufwand Urheberrechte schützen, und das müssen sie genau so schon jetzt. Außerdem ist eine Art Zensur durch private Plattformen per Definition unmöglich, denn das Zensurverbot gilt ohnehin nur gegenüber dem Staat und im Bezug auf eine sogenannte Vorzensur. Das Zensurverbot findet seine Schranken im Rahmen der allgemeinen Gesetze, also auch im Urheberrecht. Was Plattformen auf ihren Servern dulden, unterliegt im Wesentlichen ihrem Hausrecht, ihren Geschäftsbedingungen. Eine Zensur oder allgemeine Überwachung ist nicht dadurch gegeben, dass man auf kleinere, weniger bekannte und weniger geldgeile Plattformen ausweichen muss, um seine Werke zu veröffentlichen.
Man kann gern kritisieren, dass diese Richtlinie dazu geschaffen wird, mehr Geld in die Kassen klassischer Verlage und Verwerter zu spülen, den Internetplattformen mehr Geld zu entlocken. Ich persönlich halte Youtube, Google und Facebook aber schon jetzt für marktbeherrschend und habe gar nichts dagegen, wenn sie mehr zahlen müssen.
Das soll übrigens nicht heißen, dass ich die Urheberrechtsreform als Ganzes gut finde. Zum Beispiel führt sie das vom Bundesverfassungsgericht einst gekippte Leistungsschutzrecht wieder ein. Das verbietet auch mir als Blogger, aus anderen Blogbeiträgen oder aus Zeitungen zu zitieren, wenn ich auf einen Ursprungsartikel verlinke. Auch das soll die Marktmacht der klassischen Konzerne stärken, weil auch Google nicht mehr so einfach zitieren darf. Man sollte explizit eine Regelung treffen, dass Google für solche Zitate zahlen muss, damit könnte ich leben.
Und natürlich verkenne ich auch nicht, dass die Nutznießer dieser Regelungen ebenfalls große Verlage sind. Die eigentlichen Urheber, die kleinen Kreativen ohne Lobby und Verwertungsgesellschaft, die haben nur mittelbar etwas von der Reform, deren Situation ändert sich fast gar nicht. Trotzdem glaube ich, dass es übertrieben ist, das Ende des Internets, wie wir es kennen, vorauszusagen.
Selbstverständlich kann ich mich irren. Ich habe die Texte von zwei Juristen gelesen, die beide stichhaltig, sachlich fundiert und unaufgeregt völlig gegensätzliche Positionen einnehmen und begründen. Das bedeutet vor allem, dass wir die Folgen der Entscheidung, die jetzt im EU-Parlament ansteht, nicht wirklich abschätzen können. Was wir aber wissen ist, dass die Proteste gegen die Urheberrechtsreform vor allem von Youtube und Co angezettelt wurden, dass die Plattform, die zum Leben vieler Menschen inzwischen unverzichtbar gehört, es geschafft hat, sehr viele Nutzer vor ihren Karren zu spannen. Das ist in Ordnung, das ist ihr Recht, aber die Nutzer sollten sich ernsthaft überlegen, wessen Interessen sie tatsächlich vertreten.
Diesen Beitrag gibt es auch in meinem Podcast.
Update 18.03.19: Ein Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Stadler auf internetlaw.de hat mich sehr nachdenklich gemacht. Er formulierte 6 Gegenthesen zur Urheberrechtsreform und legte u. a. schlüssig dar, dass die Angst vor Abmahnungen und Haftung auch kleine Plattformen betreffen wird, deren unmittelbares Ziel es nicht ist, mit den Uploads Geld zu verdienen. Außerdem wird tatsächlich die Meinungsfreiheit durch Uploadfilter eingeschränkt, wenn man auf großen Plattformen nicht mehr länger aus Satiresendungen und ähnlichen Beiträgen zitieren darf, nicht einmal zu Bildungs- und Aufklärungszwecken. Außerdem konnte Axel Voss auf die Frage, wie Uploadfilter legales Material von urheberrechtlich geschütztem Material unterscheiden sollen, in einem Interview nicht befriedigend antworten und meinte nur: Die Plattformen werden das bis 2020 schaffen. Dabei ist dem eine cognitive Grenze künstlicher Intelligenz im Weg. Ich muss zugeben: Ich revidiere hiermit meine eigene Meinung aus dem obigen Artikel. Artikel 13 der Urheberrechtsreform hat einen richtigen Ansatz, wird aber zum Schaden der Zivilgesellschaft durchgeführt und durchgeboxt!
Leider hast Du, lieber Jens, nicht verstanden, dass das Leistungsschutzrecht die höchstrichterliche Entscheidung zugunsten der Urheber aushebelt und am Ende die Verlage kassieren, was bisher den Urhebern zustand, die mit nur geringen Brosamen abgefertigt werden.
Die Behauptung, die KritikerInnen der Regelung würden Youtube und Google aufsitzen, ist falsch. Die tatsächliche Problematik ist, dass zwar behauptet wird, die sogenannte „Reform“ träfe nur grose Plattformen, im Endeffekt trifft sie aber auch kleinere mit geringeren Umfängen und Umsätzen, die sich eine Lizensierung nie leisten können und auch keine Uploadfilter entwickeln werden. Am Ende kommt den Urhebern kaum mehr Geld zugute, während viele Betreiber ihre Plattformen entweder schließen oder bei den großen Plattformbetreibern deren Filtertechnik ordern. Das hieße mehr Macht für Google statt mehr Knete für Kreative.
fjh
Am Dienstag wird wohl in der Eu über die Reform abgestimmt. Da Ende Mai ein neues
Eu Parlament gewählt wird, kann jeder Wahlberechtigte seine Meinung auch über
diese Reform rechtsverbindlich nachträglich geltend machen. Es ist fast wie in der
Schule. Bald gibt es Zeugnisse…..Leistungsbewertung für die Eu durch die Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Herbie